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FG Köln Urteil v. - 7 K 7400/99 EFG 2003 S. 1098 Nr. 15

Gesetze: EStG § 33 Abs 2, EStG § 33 Abs 2 S 1, BGB § 1415, BGB § 1474, ZPO § 606, ZPO § 621 Abs 1, ZPO § 621 Abs 1 Nr 8, ZPO § 623 Abs 1, ZPO § 623 Abs 2, EStG § 33 Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Aufwendungen zur Aufteilung der Gütergemeinschaft sind bei bevorstehender Scheidung agB

Leitsatz

1) Die gerichtlichen und außergerichtlichen Aufwendungen für eine nach § 623 ZPO (n.F.) zusammen mit der Scheidungssache zu verhandelnde und zu entscheidende Scheidungsfolgensache (sog. Entscheidungsverbund) sind unmittelbar und untrennbar durch die Ehescheidung entstanden und deswegen als zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 S. 1 EStG anzusehen.

2) Entsprechendes gilt auch für Aufwendungen (hier: Aufteilung der Gütergemeinschaft), die bereits vorab im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung entstanden sind und durch die eine sonst notwendige Entscheidung des Familiengerichts im Rahmen des Entscheidungsverbundes ersetzt worden ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 924 Nr. 15
EFG 2003 S. 1098 Nr. 15
XAAAB-13435

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FG Köln, Urteil v. 30.04.2003 - 7 K 7400/99

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