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FG Köln Urteil v. - 11 K 2966/00 EFG 2003 S. 685 Nr. 10

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Nr 5EGV Art 39 Abs 1EGV Art 12 EGVArt 17 Abs 1 EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland ansässig ist.

Leitsatz

1) Die Begründung der doppelten Haushaltsführung aus Anlass der Eheschließung ist beruflich veranlasst, wenn beide Eheleute vor der Eheschließung an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Heirat eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben.

2) Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte im EU-Ausland seinen Beruf ausgeübt hat und seine Wohnung in diesem EU-Staat zum Familienwohnsitz geworden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 685 Nr. 10
KÖSDI 2003 S. 13789 Nr. 7
MAAAB-13404

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 04.12.2002 - 11 K 2966/00

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