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FG Köln Urteil v. - 11 K 1387/99

Gesetze: AO 1977 § 162 Abs 2 S 2, FGO § 96 Abs 1, AO 1977 § 162 Abs 2

Abgabenordnung:

Schätzbefugnis aufgrund der Verletzung von Aufzeichnungspflichten

Leitsatz

1) Kann der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen, steht dem FA gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO eine Schätzbefugnis zu.

2) Eine solche besteht dann, wenn ein Landwirt mit Gemüsebaubetrieb zwecks Einbeziehung der Gewinne aus Sonderkulturen in den Durchschnittssteuersatz entgegen § 13a Abs. 8 EStG (bis Wj 1998/99) weder Aufzeichnungen führt noch Belege aufbewahrt.

Fundstelle(n):
CAAAB-13403

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 06.09.1999 - 11 K 1387/99

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