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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 3399/96

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 2

Grunderwerbsteuerpflicht des Treugebers bei Zwischenschaltung einer GbR deren Anteile treuhänderisch gehalten werden

Leitsatz

  1. Der Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG ist erfüllt, wenn die rechtliche oder wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit an einem inländischen Grundstück besteht.

  2. Zur Grunderwerbsteuerpflicht des Treugebers nach § 1 Abs. 2 GrEStG macht es keinen Unterschied, ob der Treuhanderwerb eines Grundstücks durch natürliche Personen oder durch Zwischenschaltung einer GbR erfolgt, deren Anteile treuhänderisch gehalten werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 658 Nr. 12
FAAAB-13373

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.02.2000 - 5 K 3399/96

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