Geltung der Behaltensdauer für die Gewährung des Schachtelprivilegs bei neugegründeten Unternehmen
Leitsatz
Auch bei neugegründeten Gesellschaften ist Voraussetzung für die Gewährung des Schachtelprivilegs eine 12-monatige Behaltensdauer.
Eine Verkürzung der Behaltensdauer bei neugegründeten Unternehmen durch teleologische Reduktion des Tatbestandes des § 102
BewG kommt nicht in Betracht, da der Gesetzgeber durch die Typisierung der Mindestbesitzdauer bewusst Einschränkungen der
Einzelfallgerechtigkeit zugunsten der Praktikabilität in Kauf genommen hat.
Die Geltung der zeitlichen Grenze bei neugegründeten Gesellschaften stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art.
3 Abs. 1 GG) dar.
Fundstelle(n): RAAAB-13356
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 06.12.2000 - 4 K 1699/98
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