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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1424/97

Gesetze: KStG § 47 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 10d Abs. 3, AO § 125 Abs. 1, AO § 179 Abs. 3

Nichtigkeit des Steuerbescheids bei Fehlen einer notwendigen Feststellung

Leitsatz

  1. Das Fehlen der Feststellung des Einkommens im Körperschaftsteuerbescheid führt auch angesichts der Grundlagenfunktion im Sinne des § 47 Abs. 2 KStG für die gesonderte Feststellung des Verlustabzugs nicht zu dessen Nichtigkeit.

  2. Der Körperschaftssteuerbescheid ist erst ab 1991 mit Einführung des § 47 Abs. 2 Nr. 3 KStG Grundlagenbescheid für die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs.

  3. Die Grundlagenwirkung des Körperschaftsteuerbescheides aus § 47 Abs. 2 Nr. 3 KStG bezieht sich entsprechend dem Gesetzeswortlaut auf das Einkommen und nicht auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.

  4. Eine Grundlagenfunktion des Körperschaftssteuerbescheides besteht nur für die Verluste des Verlustentstehungsjahres

Fundstelle(n):
HAAAB-13355

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 27.04.1999 - 4 K 1424/97

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