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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2259/97

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Berücksichtigung von Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten

Prozeßkosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

  1. Die Verfassung enthält keine Verpflichtung für den Steuergesetzgeber, eine steuerliche Vergünstigung für Aufwendungen vorzusehen, die im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit stehen.

  2. Verfahren vor den Finanzgerichten sind in der Regel nicht zwangsläufig, so daß die Verfahrenskosten keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen.

  3. Die Übernahme von Prozeßkosten durch Eltern für ihre Kinder ist regelmäßig nicht zwangsläufig.

Fundstelle(n):
ZAAAB-13336

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 22.12.1998 - 13 K 2259/97

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