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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4996/96 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Abgrenzung von Fortbildungs- und Ausbildungskosten bei berufsbegleitendem Erststudium

Leitsatz

Die Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Fachhochschulstudium (BWL) eines Steuerfachgehilfen sind auch dann nur mit dem Sonderausgabenabzug für Berufsausbildungskosten steuerlich zu berücksichtigen, wenn die im Studium vermittelten Inhalte für den ausgeübten Beruf nützlich oder für dessen weitere erfolgreiche Ausübung erforderlich waren.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 346 Nr. 7
DAAAB-13313

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.08.2000 - 7 K 4996/96 E

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