Dokument Hinzurechnungsbesteuerung
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Hinzurechnungsbesteuerung
I. Definition
[i]Die in den §§ 7 - 14 Außensteuergesetz geregelte Hinzurechnungsbesteuerung durchbricht mittels einer Ausschüttungsfiktion die steuerliche Abschirmwirkung ausländischer Gesellschaften sog. Niedrigsteuergebiete gegenüber ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern.
Für den Sonderfall einer Zwischengesellschaft mit erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern vgl. § 5 AStG.
Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt grundsätzlich eine aufsummierte Mehrheitsbeteiligung von unbeschränkt Einkommen- und/oder Körperschaftsteuerpflichtigen bzw. erweitert beschränkt Einkommensteuerpflichtigen an der ausländischen Gesellschaft voraus. Soweit die ausländische Gesellschaft Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielt, reicht bereits eine Beteiligung von 1 v.H. durch den jeweiligen unbeschränkt Steuerpflichtigen aus.
Gegenstand der Hinzurechnungsbesteuerung sind die Einkünfte einer ausländischen Körperschaft, die nicht zum Aktiv-Katalog des § 8 Abs. 1 AStG gehören und zugleich bei der ausländischen Gesellschaft (Zwischengesellschaft) einer Ertragsteuerbelastung von weniger als 25 v.H. unterliegen (passive Zwischeneinkünfte).
Für ausländische Körperschaften in EU-/EWR-Mitgliedstaaten...