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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - I 88/94

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1 S. 1 InvZulG § 1 Abs. 1 S. 1 BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2

Wärmegewinnungsanlage: Abgrenzung zwischen investitionszulagenbegünstigter Betriebsvorrichtung und Gebäudebestandteil

Investitionszulage 1992

Leitsatz

1. Bildet eine Wärmerückgewinnungsanlage eine technisch-funktionelle Einheit mit einer als Betriebsvorrichtung zu qualifizierenden Betriebsvorrichtung, so ist die Anlage selbst eine Betriebsvorrichtung, auch wenn Sie mit der Kühlzelle keine zulagenrechtliche Einheit bildet.

2. Dies gilt selbst dann, wenn die Wärmegewinnungsanlage zugleich Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsaufgaben erfüllt, solange sie nur überwiegend einem Betriebsvorgang dient.

Fundstelle(n):
RAAAB-13210

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 08.05.1996 - I 88/94

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