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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 711/98

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, LStR Abschn. 72 Abs. 5

Zuwendung anlässlich zweittägiger Betriebsveranstaltung als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Nachforderung von Lohnsteuer und Kirchensteuer 1994

Leitsatz

Eine die Wertgrenze von 100 DM nicht überschreitende Zuwendung, die ein Arbeitnehmer durch eine 16 Uhr mit der Anreise beginnende und am darauffolgenden Tag 12 Uhr endende und eine Übernachtung vorsehende Betriebsveranstaltung erhält, ist nicht als Arbeitslohn zu erfassen, wenn die Veranstaltung allein dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers dient, den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 183 Nr. 4
GAAAB-13189

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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 28.07.1999 - III 711/98

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