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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 32/01

Gesetze: InvZulG 1996 § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Buchst. aHwO § 7 Abs. 4HwO § 6UmwG § 190UmwG § 228 InvZulG § 3 Nr. 4 InvZulG 1996 § 1 Abs. 1 S. 2

Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer GmbH entstandenen KG für vor ihrer Eintragung in die Handwerksrolle von der eingetragenen GmbH vorgenommene Investitionen

Investitionszulage 1998

Leitsatz

Eine durch formwechselnde Umwandlung einer GmbH gemäß § 190 i.V.m. § 228 UmwG entstandene KG ist auch dann berechtigt, die erhöhte Investitionszulage für eine von der in der Handwerksrolle eingetragenen GmbH getätigte Investition zu beanspruchen, wenn der Antrag auf Eintragung der KG in die Handwerksrolle erst im dem der Anschaffung folgenden Jahr gestellt wird. Die Eintragung des umgewandelten Unternehmens wirkt für das neue Unternehmen zumindest dann fort, wenn dieses mit demselben Handwerk alsbald eingetragen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAB-13187

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 23.01.2002 - III 32/01

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