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Thüringer FG Urteil v. - II 403/02

Gesetze: ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK Art. 204 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 204 Abs. 1 Buchst. a VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 204 Abs. 3 ZK Art. 4 Nr. 16 Buchst. f VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 4 Nr. 16 Buchst. f ZK-DVO Art. 558 Abs. 1 Buchst. c VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 558 Abs. 1 Buchst. c ZK-DVO Art. 234 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO Art. 233 VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 233 Abs. 1 ZK Art. 31 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 31 Abs. 1 ZK Art. 4 Nr. 21 VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 4 Nr. 21 ZK Art. 31 Abs. 1 EWGV 2913/92 Art. 31 Abs. 1 ZK-DVO Art. 859 Nr. 4 VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 859 Nr. 4 ZK-DVO Art. 718 Abs. 7 Buchst. c VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 718 Abs. 7 Buchst. c

Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung

zweckwidrige Verwendung eines Lkw durch Binnentransport

Einfuhrabgaben

Leitsatz

1. Will ein tschechisches Speditionsunternehmen die Bewilligung zur vorübergehenden Verwendung gewerblich genutzter Straßenfahrzeuge in der Gemeinschaft unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben in Anspruch nehmen und erfolgt aber auf Veranlassung eines inländischen Speditionsunternehmen, desssen Gesellschafter an dem tschechischen Unternehmen ebenfalls beteiligt sind, im Inland unter vollständiger Be- und Entladung die Aufnahme von Gemeinschaftsware und eine innergemeinschaftliche Beförderung, so entstehen die Eingangsabgaben in der Person des tschechischen Unternehmen; denn diesem ist grobe Fahrlässigkeit anzulasten, wenn es als international tätiges und täglich mit Aus- und Einfuhranmeldungen umgehendes Speditionsunternehmen nicht ausnahmslos für die Einhaltung der ihr für den Sattelzug bewilligten vorübergehenden Verwendung durch den Fahrer sorgt. Zollschuldner ist das tschechische Unternehmen als Inhaber des Zollverfahrens auch dann, wenn der Fahrer eigenmächtig den Binnentransport vorgenommen haben sollte oder abredewidrig von dem inländischen Auftraggeber des Transports zu der Be- und Entladung angewiesen worden ist.

2. Der Zollwert ist in einem solchen Fall mangels anderer Anhaltspunkte anhand von kaufmännischen oder sachlich begründeten Kriterien zu schätzen (hier: auf deutschen Kostenfaktoren und Berechnungsgrundlagen beruhende Schätzung anhand des Marktwerts vergleichbarer gebrauchter Fahrzeuge).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAB-13156

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Thüringer FG, Urteil v. 05.06.2003 - II 403/02

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