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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 1121/00

Gesetze: EStG § 23 Abs. 3 S. 4, EStG § 23 Abs. 3 S. 1, GG Art. 20 Abs. 3, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 11 Abs. 2

Verfassungsmäßigkeit des überperiodischen Verlustausgleichsverbots bei Spekulationsgeschäften nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG a.F.

Leitsatz

1. Das bis zum geltende Verlustausgleichsverbot des § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG, welches einen Ausgleich von Spekulationsverlusten des einen Kalenderjahres mit Gewinnen aus einem anderem Kalenderjahr ausschließt, ist verfassungsgemäß (a.A. BFH in seinem Beschluss vom - IX B 128/99).

2. Die Beschränkung des Verlustausgleichs und Verlustabzugs in § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG wird durch die Möglichkeit Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften entstandenen sind, - abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs.2 EStG - in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem der Veräußerungserlös zufließt, ausreichend gemildert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 913 Nr. 17
UAAAB-13128

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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 13.12.2000 - III 1121/00

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