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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - IV 174/01 EFG 2003 S. 1582 Nr. 21

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2

Zur Frage der Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Leitsatz

Im Falle der vorläufigen Insolvenzverwaltung endet die umsatzsteuerliche Organschaft nur dann, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter auf Grund der ihm im Einzelfall übertragenen Pflichten den maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft erhält und ihm vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung in der Organgesellschaft möglich ist.

Ansonsten endet die Organschaft erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1582 Nr. 21
CAAAB-13108

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 24.09.2002 - IV 174/01

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