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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - III 148/2001

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, EStG § 34 Abs. 1

Rechtsstaatliches Anliegen eines allgemeinen Normenvollzugs bzw. Interesses des Staates an einer geordneten Haushaltswirtschaft geht Individualanspruch auf vorläufigen Rechtsschutz vor

Leitsatz

Das rechtsstaatliche Anliegen eines allgemeinen Normenvollzugs bzw. das Interesse des Staates an geordneter Haushaltswirtschaft hat grundsätzlich Vorrang vor dem Individualanspruch auf vorläufigen Rechtsschutz, wenn ernste verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit einer Rechtsnorm erhoben werden

Fundstelle(n):
LAAAB-13050

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 18.03.2002 - III 148/2001

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