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FG Sachsen-Anhalt Urteil v. - I 360/96

Gesetze: InvZulG 1991 § 2 Satz 1

Raumzellen als investitionszulagefähige bewegliche Wirtschaftsgüter oder als Gebäude

Leitsatz

Raumzellen sind Gebäude und keine investitionszulagenbegünstigten beweglichen Wirtschaftsgüter, wenn sie auf festen Punktfundamenten bzw. Streifenfundamenten errichtet sind. Auch ohne derartige "feste" Fundamente stellen die Raumzellen Gebäude dar, wenn sie nach ihrer individuellen Zweckbestimmung für eine dauernde Nutzung aufgestellt oder errichtet sind und sich die ihnen zugedachte Ortsfestigkeit (Beständigkeit) auch im äußeren Erscheinungsbild manifestiert (hier: für mindestens drei Jahre zu einem großen Gebäude zusammengefügte, mit einem einheitlichen Dachstuhl versehene, zum Aufenthalt von Menschen für einen längeren Zeitraum geeignete, für medizinische Untersuchungen verleaste Raumzellen sowie für fünf Jahre als Asylantenheim verleaste Raumzellen als "Gebäude").

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAB-12960

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 09.11.1999 - I 360/96

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