Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der Änderung eines
vorläufigen Investitionszulagenbescheids geltenden, gegenüber dem
Zeitpunkt des Erlasses des Erstbescheids geänderten Rechtslage
Investitionszulage 1993
Leitsatz
Ergeht wegen der Ungewissheit der
Fertigstellung eines Investitionsvorhabens ein Investitionszulagenbescheid
vorläufig unter Geltung des den Zeitraum der Fertigstellung der
begünstigten Investitionen gegenüber dem
InvZulG 1993 in seiner
ursprünglichen Fassung verlängernden, unter dem Vorbehalt der
Genehmigung durch die EG-Kommission stehenden
§ 3 Satz 1 Nr. 3 InvZulG
1993 i.d.F. des
Art. 18 JStG 1996, ist
bei Erlass des nach
§ 165 Abs.
2 AO 1977 geänderten Bescheids die zu diesem
Zeitpunkt aufgrund der verweigerten Genehmigung wieder geltende
ursprüngliche Rechtslage anzuwenden.
Fundstelle(n): PAAAB-12885
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.06.2001 - 1 K 793/98
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