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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 644/98 EFG 2002 S. 595 Nr. 10

Gesetze: EigZulG § 3, EigZulG § 2, EigZulG § 19 Abs. 2 Nr. 1

Beginn des Förderzeitraums nach § 3 EigZulG bei Anschaffung einer nicht bezugsfertigen Wohnung

Eigenheimzulage 1996

Leitsatz

§ 3 EigZulG ist dahingehend auszulegen, dass der Förderzeitraum bei der Anschaffung einer zur Eigennutzung bestimmten Wohnung i. S. des § 2 EigZulG erst mit deren Bewohnbarkeit beginnt (hier: Nicht kurzfristig behebbare Unbewohnbarkeit wegen teilweise fehlender Fußbodenisolierung und dem Fehlen von Sanitäranlagen).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1016 Nr. 16
EFG 2002 S. 595 Nr. 10
KÖSDI 2002 S. 13342 Nr. 7
UAAAB-12879

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 28.01.2002 - 1 K 644/98

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