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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 41/98 EFG 2003 S. 363 Nr. 6

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2a, AO 1977 § 162

Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede einer GbR

Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1992

Leitsatz

1. Die Gewinnverteilung einer GbR kann nicht steuerrechtlich wirksam rückwirkend durch Abgabe der Feststellungserklärung geändert werden.

2. Das FA muss auch im Falle einer Schätzung nach § 162 AO 1977 den zivilrechtlich für richtig erkannten Gewinnverteilungsschlüssel anwenden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 363 Nr. 6
QAAAB-12876

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 02.09.2002 - 1 K 41/98

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