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Sächsisches FG Beschluss v. - 5 V 738/03

Gesetze: AO 1977 § 191 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 69 S. 1, AO 1977 § 34 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 168 S. 1, AO 1977 § 166, EStG 1997 § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Geschäftsführerhaftung

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Haftung für Lohnsteuer u. a.)

Leitsatz

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für die für einen Voranmeldungszeitraum angemeldete Lohnsteuer nebst Zuschlagsteuern in voller Höhe herangezogen werden darf, wenn die für diesen Voranmeldungszeitraum tatsächlich geschuldeten Steuerabzugsbeträge geringer gewesen wären, und die aufgrund der Lohnsteueranmeldung erfolgte Festsetzung noch nicht materiell bestandskräftig ist.

2. Es ist nicht treuwidrig, wenn das Finanzamt den Geschäftsführer nach Bestandskraft eines Haftungsbescheides über Lohnsteuer und Zuschlagsteuern zusätzlich durch Erlass eines weiteren Haftungsbescheides für rückständige Lohnsteuer eines weiteren Voranmeldungszeitraums in Anspruch nimmt, der nicht Gegenstand des ersten Haftungsbescheides gewesen ist.

3. Auch wenn die aufgrund fehlerhafter Lohnsteueranmeldungen ergangenen Festsetzungen materiell noch änderbar sind, kann der Haftungsschuldner nicht geltend machen, dass bei zutreffender Festsetzung in nicht haftungsgegenständlichen Anmeldungszeiträumen oder Veranlagungszeiträumen bzw. von nicht haftungsgegenständlichen Steuern Guthaben des Steuerschuldners bestünden, die bei entsprechender Verrechnung zu einem Erlöschen der Steuerschulden führen würden, für die er in Haftung genommen wird.

Fundstelle(n):
NAAAB-12783

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Beschluss v. 14.07.2003 - 5 V 738/03

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