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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 2406/00

Gesetze: GrEStG 1983 § 5 Nr. 2, GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 313, AO 1977 § 41

Grunderwerbsteuer bei Einbringung eines Grundstücks aus dem Alleineigentum eines Gesellschafters in das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Grunderwerbsteuerbescheid vom , in der Fassung vom

Leitsatz

1. Nur ein notariell beurkundeter Grundstücksübertragungsvertrag erfüllt die Anforderungen an eine zivilrechtlich wirksame Auflassungsverpflichtung. Allein dieser, nicht aber etwaige andere, formunwirksam geschlossene privatschriftliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, ist maßgeblich für den Umfang der Steuerbefreiung nach § 5 Nr. 2 GrEStG bei Einbringung eines Grundstücks aus dem Alleineigentum eines Mitunternehmers in das Vermögen der Mitunternehmerschaft.

2. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Regelung des § 41 AO, denn § 1 Abs. 1 GrEStG knüpft an wirksame zivilrechtliche Übertragungstatbestände an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAB-12761

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Sächsisches FG, Urteil v. 11.09.2002 - 3 K 2406/00

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