Verlustfeststellung bei V+V: Zum Umfang der Feststellungslast bei mutmaßlichen Angehörigen-Mietverhältnissen
Einkommensteuer 1995 und 1996 und ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zum und 1996
Leitsatz
Hinsichtlich der Berücksichtigung von Verlusten aus der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung trifft den steuerpflichtigen
Kläger die materielle Beweislast dafür, dass es sich trotz bestehender Anhaltspunkte (hier: Identität des Nachnamens) um kein
Angehörigen-Mietverhältnis handelt, bzw. dass dessen Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung (insb. hinsichtlich der
tatsächlichen Durchführung) erfüllt sind.
Kann dieser Nachweis unter Missachtung der Mitwirkungspflichten aus § 76 Abs. 1 FGO nicht spätestens bis Ablauf der gerichtlich
gesetzten Ausschlussfrist geführt werden, findet eine steuerliche Berücksichtigung des geltend gemachten Werbungskosten-Überschusses
nicht statt.
Fundstelle(n): HAAAB-12746
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Sächsisches FG, Urteil v. 10.04.2002 - 5 K 1053/01
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