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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1176/01

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG § 12 Nr. 3UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst bGG Art. 3 Abs. 1

Entnahmewert für die private Kfz-Nutzung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Der Entnahmewert für die private Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeugs nach der sog. 1 v.H.-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist ein Nettowert, der die Umsatzsteuer noch nicht enthält. Die Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen das Recht der EU.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAB-12669

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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.12.2001 - 4 K 1176/01

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