Verschärfte
Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden einer GmbH
Keine Vertreter(außen)haftung eines Prokuristen, dem lediglich der
Kontakt mit dem Steuerberater der GmbH oblag
Kein
Ermessensfehler bei alleiniger Inhaftungnahme des laut
Gesellschafterbeschlusses steuerlich verantwortlichen
Mitgeschäftsführers (§§ 34, 35, 69, 191 Abs. 1
AO; 42d Abs. 3 Satz 4 Nrn. 1 und 2
EStG)
Haftung des
Prokuristen
Haftungsermessen bei mehreren
Geschäftsführern
Leitsatz
1. Der Grundsatz der sog. anteiligen
Tilgung gilt nicht für die Lohnsteuerhaftung des
Geschäftsführers.
2. Einen Prokuristen, dem lediglich
die interne Kontaktpflege mit dem Steuerberater einer GmbH obliegt, trifft
keine steuerliche Vertreterhaftung.
3. Die alleinige Inhaftungnahme des
laut Gesellschafterbeschlusses steuerlich verantwortlichen
Mitgeschäftsführers ist auch für Krisenzeiten einer GmbH nicht
ermessensfehlerhaft.
Fundstelle(n): CAAAB-12551
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Online-Dokument
Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 08.09.2000 - 1 K 84/00
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