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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 84/00

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, AO § 69, AO § 34, AO § 35, EStG § 42d Abs. 3 S. 4 Nr. 1, EStG § 42d Abs. 3 S. 4 Nr. 2

Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden

Haftung für Lohnsteuer und Nebenforderungen

Verschärfte Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden einer GmbH

Keine Vertreter(außen)haftung eines Prokuristen, dem lediglich der Kontakt mit dem Steuerberater der GmbH oblag

Kein Ermessensfehler bei alleiniger Inhaftungnahme des laut Gesellschafterbeschlusses steuerlich verantwortlichen Mitgeschäftsführers (§§ 34, 35, 69, 191 Abs. 1 AO; 42d Abs. 3 Satz 4 Nrn. 1 und 2 EStG)

Haftung des Prokuristen

Haftungsermessen bei mehreren Geschäftsführern

Leitsatz

1. Der Grundsatz der sog. anteiligen Tilgung gilt nicht für die Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers.

2. Einen Prokuristen, dem lediglich die interne Kontaktpflege mit dem Steuerberater einer GmbH obliegt, trifft keine steuerliche Vertreterhaftung.

3. Die alleinige Inhaftungnahme des laut Gesellschafterbeschlusses steuerlich verantwortlichen Mitgeschäftsführers ist auch für Krisenzeiten einer GmbH nicht ermessensfehlerhaft.

Fundstelle(n):
CAAAB-12551

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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 08.09.2000 - 1 K 84/00

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