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FG DES SAARLANDES Urteil v. - 1 K 50/00

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, EStG § 10d, FGO § 66

Prüfung von Verlusten in Veranlagungszeiträumen vor 1990

Unzulässigkeit einer Klage bei Steuer 0 DM oder Anhängigkeit bereits eines anderen Verfahrens wegen desselben Streitgegenstands

Leitsatz

1. War die Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume vor 1990 bereits auf 0 DM festzusetzen, so wurden vom Steuerpflichtigen geltend gemachte höhere, bisher nicht berücksichtigte Verluste erst in dem Jahr einer Prüfung unterzogen, in dem sich die höheren Verluste auswirken konnten. Eine gegen eine derartige "0-Festsetzung" wegen der Berücksichtigung der Verluste eingelegte Klage ist mangels Beschwer unzulässig.

2. Eine Klage ist unzulässig, soweit bereits wegen desselben Streitgegenstandes ein anderes Verfahren anhängig ist.

Fundstelle(n):
YAAAB-12535

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FG DES SAARLANDES, Urteil v. 07.11.2000 - 1 K 50/00

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