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FINANZGERICHT DES SAARLANDES Urteil v. - 1 K 40/98

Gesetze: KStG 1991 § 8 Abs. 3 S. 2, KStG 1991 § 27 Abs. 3 S. 2

Behandlung der an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Überstundenvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Die Zahlung von Überstundenvergütungen an den allein vertretungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verträgt sich nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers und stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer dar. Dies hat der BFH bisher für den Fall eines alleinigen Geschäftsführers mehrfach bestätigt (vgl. u.a. , BFH/NV 2000, 991) und gilt auch, wenn an der GmbH außer dem Geschäftsführer mehrheitlich weitere Gesellschafter beteiligt sind, die dem Geschäftsführer als fremde Dritte gegenüber stehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-12532

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FINANZGERICHT DES SAARLANDES, Urteil v. 15.12.2000 - 1 K 40/98

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