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Reisevertrag; | Anwendbarkeit des Reisevertragsrechts auf Ferienunterkünfte als alleinige Reiseleistung
Für eine Verbandsklage gegen einen Veranstalter von Aufenthalten in ausländischen Ferienunterkünften, die in einem Vertragsstaat des EuGVÜ belegen sind, sind die deutschen Gerichte nach Art. 2 Abs. 1 EuGVÜ international zuständig, wenn der Veranstalter seinen Sitz im Inland hat. Für eine solche Klage besteht keine ausschließliche internationale Belegenheitszuständigkeit nach Art. 16 Nr. 1 EuGVÜ (im Anschluß an EuGH, EuZW 1992, 219, Bestätigung von BGHZ 109, 29 = NJW 1990, 317). Auf die Bereitstellung von ausländischen Ferienunterkünften gerichtete Verträge, die ein Veranstalter mit Sitz im Inland mit Kunden aus dem Inland abschließt, unterliegen in Ermangelung einer Rechtswahl deutschem Recht. Auf Veranstaltungsverträge, die auf die Bereitstellung einer Ferienunterkunft als alleiniger Reiseleistung geri...