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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 290/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung einer Nur-Tantieme in der Anlaufphase eines Unternehmens?

Aussetzung der Vollziehung bzgl. des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheides 1999

Leitsatz

In Gründungsfällen bedarf zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung eine zeitlich limitierte Nur-Gewinntantieme einer auch betragsmäßigen Begrenzung allenfalls dann, wenn aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles bereits in der frühen Unternehmensphase mit hohen Gewinnen zu rechnen ist.

Fundstelle(n):
MAAAB-12458

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss v. 09.11.2001 - 1 V 290/01

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