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Finanzgericht Saarland  v. - 2 K 285/00

Gesetze: EStG § 10i Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 10i Abs 1 S 2

Vorkostenabzug von nach Beendigung jedoch vor Selbstnutzung einer Wohnung entstandenen Erhaltungsaufwendungen

Leitsatz

Aufwendungen für nach der Beendigung der Vermietung und vor der Eigennutzung einer Wohnung durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen können als Vorkosten nach § 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst.a i.V.m. Abs. 2 Satz 1 EStG nur abgezogen werden, wenn sich der Steuerpflichtige nach dem Kauf der Wohnung im Interesse der Eigennutzung umgehend um die Beendigung des Mietverhältnisses bemüht (so zutreffend , BStBl I 1998, 190 Tz. 126; hier: Vermietung der Wohnung nach Kauf für die Dauer von 2 Jahren; tatsächliche Mietdauer --nach Auflösung des Mietvertrages--: 14 Monate).

Fundstelle(n):
GAAAB-12379

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Saarland v. 28.11.2000 - 2 K 285/00

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