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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 5 V 1336/02

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1 Satz 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Es bestehen weder schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftelregelung (1/5-Regelung) des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 noch wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Übergangsregelung für in den Jahren 1999 und 2000 erzielte Veräußerungsgewinne i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG zwingend geboten gewesen.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1441 Nr. 23
YAAAB-12334

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 16.09.2002 - 5 V 1336/02

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