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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2358/98

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 1

Aufgabegewinn aus der Übertragung von Kommandit-Anteilen, Veräußerung von GmbH – Anteilen und Verlustrücktrag

Leitsatz

Die nachträglichen Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen sind aus den stillen Reserven der Wirtschaftsgüter und des Geschäftswerts, die bei der Veräußerung des Kommanditanteils an die Komplementär-GmbH verdeckt in die GmbH eingelegt worden sind, abzuleiten, wenn bei einer GmbH & Co KG der Kommanditanteil an die Komplementär-GmbH zu einem Verkaufpreis von 1,-- DM übertragen wird.

Fundstelle(n):
KAAAB-12275

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 03.07.2002 - 3 K 2358/98

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