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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1204/01 EFG 2002 S. 1622

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen Vertretung

Leitsatz

Werden bei der Beurkundung einer Grundstücksschenkung sowohl der Schenker als auch der Beschenkte von einem vollmachtslosen Vertreter vertreten, wird die Zuwendung erst im Zeitpunkt der Genehmigung der vollmachtslosen Vertretung bewirkt. Die Genehmigung wirkt nicht steuerbegründend auf den Zeitpunkt der Beurkundung zurück.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1398 Nr. 22
EFG 2002 S. 1622
EFG 2002 S. 1622 Nr. 24
MAAAB-12270

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.08.2002 - 4 K 1204/01

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