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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 3095/99

Gesetze: AO § 18 Abs. 1 Nr. 2, AO § 19, AO § 21, AO § 22, AO § 27, AO § 127, AO § 125, AO § 162, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, AO § 182, AO § 184 Abs. 1, AO § 184 Abs. 3, GewStG § 4

Örtlich unzuständiges Finanzamt erlässt Gewinnfeststellungs-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide

Leitsatz

Ein Gewinnfeststellungsbescheid ist nicht mehr zu erlassen, wenn sich der Betrieb im Zeitpunkt der Veranlagung nicht mehr im Bezirk des Betriebs-Finanzamt befindet oder bereits aufgelöst ist.

Ein Gewerbesteuermessbescheid, der von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wird, ist aufzuheben, weil ansonsten eine Gemeinde, der die Erhebung materiell-rechtlich nicht zusteht, die Gewerbesteuer erheben könnte.

Fundstelle(n):
GAAAB-12259

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.03.2002 - 3 K 3095/99

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