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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 3158/00 EFG 2002 S. 1504

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 2

Altbausanierung als ”Neuherstellung”

Leitsatz

Die Sanierung und Modernisierung eines unentgeltlich erworbenen, durchfeuchteten Altbaus, der zehn Jahre lang leer stand und dessen Innenbereich derart verfallen war, dass er einem Rohbau gleich kam, ist nicht als Neuherstellung einer Wohnung im Sinne des § 9 Abs. 2 EigZulG anzusehen.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 804 Nr. 13
EFG 2002 S. 1504
EFG 2002 S. 1504 Nr. 23
IAAAB-12254

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.04.2002 - 5 K 3158/00

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