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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2245/01

Gesetze: AO 1977 § 129, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

Keine offenbare Unrichtigkeit bei mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt

Leitsatz

Eine Berichtigung eines Steuerbescheides nach § 129 AO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit scheidet aus, wenn der Fehler - hier Anwendung der Splittingtabelle bei getrenntlebenden Ehegatten - bei der Finanzbehörde nicht auf einem gleichsam mechanischen Versehen, sondern sich aufdrängender, aber unterlassener Sachaufklärung beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 977 Nr. 15
CAAAB-12217

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.01.2002 - 5 K 2245/01

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