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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1832/00 EFG 2002 S. 209

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Schenkungssteuerpflicht bei Zuwendungen unter Ehegatten zum Ausgleich von Steuervorteilen durch Ausnutzung eines Verlustabzuges des beschenkten Ehegatten beim Zusammenveranlagung

Leitsatz

Geldzuwendungen eines Ehegatten zum Ausgleich eines Vermögensvorteils, den der zuwendende Ehegatte durch Ausnutzung eines Ausgleichs eigener positiver Einkünfte mit Verlusten des anderen Ehegatten bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer hatte, unterliegen als so genannte unbenannte oder ehebedingte Zuwendungen der Schenkungsteuer. Ein Anspruch des anderen Ehegatten auf Vorteilsausgleich besteht grundsätzlich nicht; ein Ausgleichsanspruch kommt erst dann in Betracht, wenn der Ehegatte, der den Verlust erlitten hat, durch spätere positive Einkünfte steuerliche Nachteile dadurch erleidet, dass der Verlustvortrag sich verringert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 35 Nr. 1
EFG 2002 S. 209
EFG 2002 S. 209 Nr. 4
FAAAB-12161

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.10.2001 - 4 K 1832/00

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