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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1267/00

Gesetze: AO § 122, EStG § 9, EStG § 12 Nr. 1

Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung eines Steuerbescheides durch die Finanzbehörde / Umzugskosten als Werbungskosten bei Verschlechterung der Verhältnisse bei Familienangehörigen

Leitsatz

1. Die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung eines Steuerbescheids bedarf der klaren und eindeutigen Dokumentierung in den Akten. Dazu reicht die Kopie einer Liste von stichprobenweise durch den Sachgebietsleiter überprüften Fällen, aus der sich eindeutig ergibt, dass ein Storno des Steuerfalls angeordnet worden ist.

2. Der steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten kann die Verschlechterung der Verhältnisse bei Familienangehörigen entgegenstehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1327 Nr. 24
TAAAB-12126

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.08.2001 - 4 K 1267/00

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