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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1844/97

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33a Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Verwandten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Soweit eine Heimunterbringung ausschließlich altersbedingt ist, kommt ein Kostenabzug lediglich unter dem Gesichtspunkt der Unterhaltsleistung an einen Dritten in den Grenzen des § 33a I EStG in Betracht. Soweit ein Heimaufenthalt auf Grund Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit erforderlich ist, sind die Kosten in solche für den typischen Unterhalt gem. § 33a I EStG und solche für die darüber hinausgehende Behandlung / Betreuung gem. § 33 EStG aufzuteilen. Voraussetzung dafür ist jedoch die gesonderte Inrechnungstellung der besonderen Pflegekosten. Ist das nicht der Fall, kommt lediglich eine Berücksichtigung unter den Voraussetzungen und in den Grenzen des § 33a EStG in Betracht.

Fundstelle(n):
EAAAB-12076

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.03.2001 - 3 K 1844/97

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