Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Verwandten als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Soweit eine Heimunterbringung ausschließlich altersbedingt ist, kommt ein Kostenabzug lediglich unter dem Gesichtspunkt der
Unterhaltsleistung an einen Dritten in den Grenzen des § 33a I EStG in Betracht. Soweit ein Heimaufenthalt auf Grund Krankheit
bzw. Pflegebedürftigkeit erforderlich ist, sind die Kosten in solche für den typischen Unterhalt gem. § 33a I EStG und solche
für die darüber hinausgehende Behandlung / Betreuung gem. § 33 EStG aufzuteilen. Voraussetzung dafür ist jedoch die gesonderte
Inrechnungstellung der besonderen Pflegekosten. Ist das nicht der Fall, kommt lediglich eine Berücksichtigung unter den Voraussetzungen
und in den Grenzen des § 33a EStG in Betracht.
Fundstelle(n): EAAAB-12076
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.03.2001 - 3 K 1844/97
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