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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 3238/99

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Tarifbegünstigung für Abfindung, die neben Vorruhestandsgeld gezahlt wird

Leitsatz

Eine Abfindung anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis unterliegt der Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 und 2 EStG auch dann, wenn der bisherige Arbeitgeber entsprechend einer tariflichen Vorruhestandsvereinbarung im Anschluss an das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus der aktiven Tätigkeit Vorruhestandsgeld zahlt.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 862 Nr. 16
PAAAB-12042

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.11.2000 - 2 K 3238/99

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