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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 3380/97

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10e Abs. 6

Renovierungsaufwendungen nach Beendigung einer Vermietung als nachträgliche Werbungskosten oder Sonderausgaben

Leitsatz

Renovierungsaufwendungen, die nach Beendigung der Vermietung einer anschließend erneut zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung getätigt werden, sind keine nachträglichen Werbungskosten, da sie nicht nur unwesentlich auch durch die bevorstehende Eigennutzung und damit durch die private Lebensführung veranlasst sind (Aufteilungsverbot). Ein Abzug als Erhaltungsaufwand nach § 10e Abs. 6 EStG entfällt, weil die Wohnung nicht erstmalig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und die Aufwendungen auch nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung der Wohnung anfallen.

Fundstelle(n):
XAAAB-12022

Preis:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 01.09.2000 - 3 K 3380/97

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