Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels zur privaten Vermögensverwaltung
Leitsatz
Der Erwerb eines Gewerbegrundstücks und die anschließende Veräußerung von Teilflächen an mehrere Erwerber ist, wenn das Gelände
durch Erschließungsmaßnahmen zu einem Gewerbepark umgebaut wird und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ergriffen
werden, gewerblicher Grundstückshandel.
Auch fehlgeschlagene Veräußerungen sind bei der Zahl der veräußerten Objekte zu berücksichtigen. Wird das Objekt anschließend
an einen anderen Erwerber veräußert, liegt für Zwecke der Ermittlung der Drei-Objekt-Grenze eine Veräußerung vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1306 Nr. 24 SAAAB-12015
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.07.2000 - 5 K 1398/97
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