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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 3523/97

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung bei fehlender Aufdeckung der stillen Reserven des zugehörigen Anteils am Sonderbetriebsvermögen?

Leitsatz

Einem Anteil am Mitunternehmeranteil ist auch ein entsprechender Anteil am Sonderbetriebsvermögen zuzuordnen.

Von daher ist für den Gewinn aus der Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils die Steuerbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG nicht zu gewähren, wenn gleichzeitig ein zum Sonderbetriebsvermögen gehörendes Grundstück unentgeltlich - ohne Aufdeckung der stillen Reserven - übertragen wird.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1310 Nr. 24
JAAAB-11996

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.02.2000 - 2 K 3523/97

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