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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2742/99

Gesetze: AO § 126 Abs. 3, AO § 91 Abs. 1, AO § 121 Abs. 1

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; keine Fiktion mangelnden Verschuldens bei fehlender vorheriger Anhörung oder Begründungsmängeln

Leitsatz

Einer vorherigen Anhörung des Steuerpflichtigen bedarf es nicht, wenn das Finanzamt ohne Sachverhaltsabweichung der Besteuerung eine von zwei möglichen Alternativen zum Abzug von Werbungskosten zugrunde legt. Ist dem Steuerbescheid sodann eine Begründung beigefügt, so kann die Fiktion des § 126 Abs. 3 AO nur greifen, wenn die Begründung die entscheidungserheblichen Abweichungspunkte nicht oder nur völlig unverständlich aufführt, so daß ihre Rechtsschutzfunktion nicht gewährleistet ist.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
IAAAB-11966

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.03.2000 - 1 K 2742/99

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