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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2185/97

Gesetze: AO § 46 Abs. 1, AO § 309 Abs. 1, ZPO § 829, ZPO § 845, ZPO § 835 Abs. 1, ZPO § 836, BGB § 181, GmbHG § 35 Abs. 1, GmbHG § 35 Abs. 4, GmbHG § 66, GmbHG § 69, GmbHG § 70

1. Bezeichnung eines gepfändeten Erstattungsguthabens nach Veranlagungszeitraum 2. Fortdauer der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot im Liquidationsstadium

Leitsatz

1. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem ein "Umsatzsteuererstattungsguthaben" ohne Angabe einer zeitlichen Bestimmung gepfändet wird, ist nicht schon aufgrund der fehlenden Angabe des Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraums wegen inhaltlicher Unbestimmtheit der gepfändeten Forderung nichtig.

2. Die Befreiung eines Geschäftsführers einer Einmann-GmbH vom Selbstkontrahierungsverbot vor Liquidation der Gesellschaft gilt auch während der Liquidation weiter.

Fundstelle(n):
AAAAB-11947

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.01.2000 - 6 K 2185/97

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