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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 119/2002 EFG 2003 S. 1401

Gesetze: GesStG § 35b Abs. 1

Keine Korrektur eines Gewerbesteuermessbescheides gem. § 35b GewStG wegen einkommensteuerrechtlicher Neubewertung eines Veräußerungsgewinns

Leitsatz

Die einkommensteuerrechtliche Umqualifizierung eines Teils eines bisher angesetzten Veräußerungsgewinns in einen laufenden Gewinn rechtfertigt nicht die Änderung eines bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheids gem. § 35b GewStG. - vgl. BFH Urteil XI R 28/98 vom BStBl 1999 II 485.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1401
EFG 2003 S. 1401 Nr. 19
DAAAB-11933

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.02.2003 - III 119/2002

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