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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 10/2003

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a

Zeitliche Zurechnung der Einkünfte eines verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft für die Einkommensteuer-Veranlagung bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Personengesellschaft

Leitsatz

1. Die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gewerblicher Einkünfte umfasst grundsätzlich auch dann ein volles Wirtschaftsjahr, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahrs aus der Personengesellschaft ausscheidet und diese anschließend von den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt wird.

2. Gegenstand des Feststellungsverfahrens sind auch Vorgänge, die einen Bezug nur zu einzelnen Feststellungsbeteiligten aufweisen, wie z. B. der Einkünfteerzielungszeitraum.

3. Das Finanzamt muss im Feststellungsbescheid eine Feststellung zur Dauer der Zugehörigkeit zur Gesellschaft aufnehmen, damit das Veranlagungsfinanzamt erkennen kann, in welchem Kalenderjahr der festgestellte Gewinn zu veranlagen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1063 Nr. 17
JAAAB-11918

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.03.2003 - V 10/2003

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