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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 120/2002 EFG 2003 S. 1119

Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 2

Keine Anwendung der ab gültigen Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG auf im Kalenderjahr 2000 bereits abgeschlossene Investitionen.

Leitsatz

Die Erweiterung des Kumulierungsverbotes des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 vom Anspruchsberechtigten auf den Anspruchsberechtigten und (im Veräußerungsfall) den Erwerber ist keine Klarstellung, sondern eine materielle Rechtsänderung. Eine solche belastende Gesetzesänderung bedarf einer Übergangsregelung hinsichtlich ihres zeitlichen Geltungsbereichs, um eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung zu vermeiden. Das Fehlen einer solchen Übergangsregelung stellt sich als Gesetzeslücke dar, die im Wege verfassungskonformer abändernder Lückenfüllung dahin gehend zu schließen ist, dass der Geltungsbereich der Neufassung auf diejenigen noch offenen Fälle eingeschränkt wird, in denen die Investitionen nach der Gültigkeit der Neufassung () getätigt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1119
EFG 2003 S. 1119 Nr. 15
INF 2003 S. 610 Nr. 16
VAAAB-11914

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.04.2003 - I 120/2002

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