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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 191/2000

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Entwicklung ingenieurmäßiger Anwendersoftware als freiberufliche Tätigkeit

Leitsatz

Ein Diplom-Ingenieur, der hochkomplexe Anwendersoftware an der Schnittstelle zum Betriebssystem entwickelt, die Kenntnisse der Ingenieurwissenschaft erfordert, unterhält keinen Gewerbebetrieb, sondern ist freiberuflich tätig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 280 Nr. 5
SAAAB-11860

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 06.11.2002 - V 191/2000

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